Rainer Rzepka - A n t i k m a Auktionen, Friedhofstr. 3, D - 67722 Winnweiler

Für Einlieferungen an die Fa. Rainer Rzepka – Antikma Auktionen, nachfolgend als Antikma bezeichnet, gelten die folgenden

Versteigerungsbedingungen 

1) Einlieferung: Die beiliegend aufgelisteten Gegenstände werden vom Einlieferer der Fa. Antikma zur Versteigerung, im Internet durch Ebay international oder Ebay Deutschland, gegen Höchstgebot im Namen und für Rechnung des Einlieferers übergeben. Der Einlieferer versichert, dass es sich um gebrauchte Gegenstände handelt, die in seinem unbeschränktem Eigentum stehen.

2) Haftung des Einlieferers: Der Einlieferer übernimmt die Haftung und Gewährleistung für alle bei der Einlieferung gemachten Angaben, insbesondere für Zuschreibungen, Materialeigenschaften, Altersangaben, Echtheit und Hersteller (Künstlername) - (gilt auch für Angaben von Sachverständigen). Zur Überprüfung dieser Angaben ist Antikma nicht verpflichtet. Soweit diese Angaben auf dem Einlieferungsschein vermerkt werden, haben Sie die rechtliche Bedeutung von zugesicherten Eigenschaften.

Der Einlieferer versichert, dass der zur Versteigerung eingelieferte Gegenstand nicht gegen gewerbliche oder sonstige Schutzrechte dritter Personen verstößt, insbesondere nicht gegen Urheberrechte, Warenzeichenrechte, oder Ausstattungsschutz. Bei Verstößen gegen diese Verpflichtung ist der Einlieferer der Fa. Antikma zum Ersatz aller Aufwendungen und allen Schadens verpflichtet, welcher der Fa. Antikma hierdurch entsteht.

Soweit eingelieferte Gegenstände aus dem Ausland eingeführt worden sind, versichert der Einlieferer, dass die Einfuhr nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt ist und daß bei der Einfuhr entstandene Zölle oder Steuern ordnungsgemäß entrichtet sind.

3) Haftung des Auktionsunternehmens:. Für Schäden an Auktionsgegenständen durch Wasser, Feuer oder Diebstahl nach der Übergabe an Antikma haftet das Auktionsunternehmen bzw. dessen Versicherung in Höhe des Limitpreises. Jede weitergehende Haftung von Antikma und seiner Mitarbeiter für die eingelieferten Gegenstände wird ausgeschlossen, es sei denn, dass dem Auktionsunternehmen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.

4) Auftragsdauer: Das Auftragsverhältnis beginnt mit dem Tage der Einlieferung der Gegenstände und endet mit dem Ablauf von 4 Wochen nach der Auktion, in der die eingelieferten Gegenstände zum Zweck der Versteigerung angeboten worden sind.

5) Limitvereinbarung: Falls im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wird, werden alle Gegenstände mit 50% des derzeitigen Marktwertes limitiert. Dieses Limit wird im Auftrag des Einlieferers von Antikma festgestellt und dem Einlieferer mitgeteilt. Falls der Einlieferer mit dem Limit nicht einverstanden ist, muß er dies Antikma innerhalb von 8 Tagen schriftlich mitteilen und die eingelieferten Gegenstände zurücknehmen.

6) Vor-/Nachverkauf: Nicht versteigerte Gegenstände werden innerhalb der jeweiligen Auftragsdauer (vergl. Abschnitt 4 dieses Versteigerungsauftrages) zu dem zwischen Einlieferer und Antikma festgelegten Nachverkaufspreis im Nachverkauf angeboten. Dieser Nachverkaufspreis liegt in der Regel über dem Limitpreis. Es besteht die Möglichkeit einzelne Artikel mit einer Sofort-Kaufen-Option anzubieten. Hierbei wird ein vom Einlieferer und Antikma abgestimmter Sofort-Kauf-Preis zusätzlich im Katalog angegeben. Zu diesem Preis, zuzüglich Verkaufsprovision kann der Artikel bis zum Zeitpunkt der Einlastung bei Ebay erworben werden.

7) Provisionsvereinbarung: Die Fa. Antikma hat im Falle der Versteigerung oder des Vor/Nachverkaufs gegen den Einlieferer einen Anspruch auf eine Provision in Höhe von 40 % aus dem Brutto-Versteigerungs- oder Brutto-Verkaufserlös, die in der Abrechnung der Fa. Antikma einbehalten wird. Die Mindestprovision je Auktionsposition beträgt Euro 15,--. Die Abrechnung der Fa. Antikma über versteigerte oder frei verkaufte Ware erfolgt 30 Tage nach der Auktion. Die vollständige Zahlung durch den Ersteher ist hierbei vorausgesetzt. Die Abrechnung erfolgt schriftlich.

Bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Ersteher eingelieferter Gegenstände Beanstandungen oder Rechtsansprüche irgendwelcher Art erheben wird, so ist die Fa. Antikma berechtigt, bis zu deren Klärung die Auszahlung des Guthabens an den Einlieferer zurückzuhalten.

8) Rücklieferung: Die Kosten der Rücklieferung nicht veräußerter Gegenstände einschließlich Versicherung und Verpackung trägt der Einlieferer.

9) Rücktritt von Versteigerungsauftrag: Falls der Einlieferer vor der Erledigung oder Beendigung des Auftrages den Auftrag ganz oder teilweise zurückzieht, schuldet er der Fa. Antikma 20 % des vereinbarten Limitpreises und die bis dahin entstandenen Kosten. Die Herausgabe der eingelieferten Gegenstände ist vom Ausgleich dieser Ansprüche abhängig.

10) Versteigerungsbedingungen: Die für den Ersteher maßgeblichen Versteigerungsbedingungen werden von Antikma sowie der beauftragen Auktionsplattform (Ebay oder andere) festgesetzt. Sie sind ermächtigt, sich auf ein abgegebenes Gebot den Zuschlag vorzubehalten. Eine Haftung für den Eingang des Erlöses besteht nur nach Aushändigung des Gegenstandes an den Ersteher. Die Firma Antikma wird vom Einlieferer ermächtigt, dessen Ansprüche gegen den Ersteher im eigenen Namen in Prozeßstandschaft einzuklagen. Antikma hat das Recht vom Ersteher ein Aufgeld inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zu erheben.

11) Nebenabreden: In diesem Versteigerungsauftrag sind sämtliche Abreden zwischen Einlieferer und Antikma festgelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Abänderungen und Ergänzungen dieses Versteigerungsvertrags bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

12) Abholung von Einlieferungsstücken: Falls der Einlieferer eine Abholung von Einlieferungsgegenständen wünscht, so ist dies eventuell möglich. Kosten hierfür sind nicht mit der Verkaufsprovision abgedeckt und werden separat nach Aufwand und Entfernung berechnet.

13) Erfüllungsort und Gerichtsstand im Verhalten zu Kaufleuten ist Kaiserslautern.